Bienen, Hummeln, Hornissen und einige Wespenarten gelten als besonders geschützte Arten, zum Teil stehen sie sogar schon auf der Roten Liste. Die meisten Wespen fallen unter den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes.
Wenn ein Wespennest eine unmittelbare Gefahr für den Menschen darstellt ( z.B. Wespennest in unmittelbarer Nähe des Wohnraumes, Allergien gegen Wespenstiche, o. ä.), ist das Umsetzen / Beseitigen der Tiere erlaubt.
Wenn sich ein Wespennest in unmittelbarer Nähe zu einem Wohnraum befindet, wie etwa in Dachböden oder in Rollladenkästen, sollten Sie uns als Fachfirma rufen. Wir entscheiden, ob das Nest umgesetzt bzw. beseitigt wird, oder ob es sinnvoller ist, bis zum natürlichen Absterben des Wespenvolkes im Herbst zu warten und dann erst das Nest zu entfernen.
Wer auf eigene Faust gegen Wespennester vorgeht, riskiert eine Attacke, die äußerst schmerzhaft sein kann und birgt darüber hinaus auch gesundheitliche Gefahren.
Die Entfernung eines Wespennestes ist Aufgabe von Spezialisten. Überlassen Sie uns diese Aufgabe.
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